{"id":2058,"date":"2020-02-17T11:50:40","date_gmt":"2020-02-17T11:50:40","guid":{"rendered":"https:\/\/epido.de\/epidowp\/?page_id=2058"},"modified":"2020-06-12T12:39:47","modified_gmt":"2020-06-12T10:39:47","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/epido.de\/en\/terms\/","title":{"rendered":"Terms &#038; Conditions"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h3>\n<p>der e-dox AG, Maximilianallee 2, 04129 Leipzig<br \/>\n(Amtsgericht Leipzig HRB 19294)<br \/>\nvom 01.03.2013<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich, \u00c4nderungen<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der e-dox AG (nachfolgend \u201eAnbieter\u201c bzw. \u201ewir, uns\u201c) und dem Kunden<br \/>\ngelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch<br \/>\nden Kunden g\u00fcltigen Fassung. Widersprechende, abweichende oder erg\u00e4nzende allgemeine<br \/>\nGesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren<br \/>\nGeltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu.<\/p>\n<p>2. Das Angebot der e-dox AG richtet sich gleicherma\u00dfen an Verbraucher und Unternehmer sowie an juristische<br \/>\nPersonen des \u00f6ffentlichen Rechts oder an \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen i.S.d. \u00a7 310 Absatz Satz 1 BGB.<br \/>\nVerbraucher ist jede nat\u00fcrliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschlie\u00dft, der weder ihrer gewerblichen<br \/>\nnoch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann (\u00a7 13 BGB). Unternehmer ist eine<br \/>\nnat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in<br \/>\nAus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (\u00a7 14 BGB).<\/p>\n<p>3. Daneben gelten f\u00fcr einzelne Gesch\u00e4ftsbeziehungen Sonderbedingungen des Anbieters, die Abweichungen oder<br \/>\nErg\u00e4nzungen zu diesen AGB enthalten. Auf diese Sonderbedingungen wird bei Vertragsschluss jeweils gesondert<br \/>\nhingewiesen.<\/p>\n<p>4. \u00c4nderungen dieser AGB und der Sonderbedingungen werden dem Kunden unter Kennzeichnung der ge\u00e4nderten<br \/>\nBestimmungen schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er den \u00c4nderungen nicht<br \/>\ninnerhalb von sechs Wochen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung widerspricht. Auf diese Zustimmungswirkung<br \/>\nwird ihn der Anbieter in der \u00c4nderungsmitteilung besonders hinweisen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsschluss<\/strong><br \/>\n1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe einer<br \/>\nBestellung.<br \/>\n2. Die telefonische oder schriftliche Bestellung des K\u00e4ufers ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines<br \/>\nKaufvertrags. Der K\u00e4ufer ist an seinen Antrag 10 Kalendertage gebunden.<br \/>\n3. Die Annahme des Angebots steht im freien Ermessen des Anbieters. Der Vertrag kommt erst durch die<br \/>\nAnnahmeerkl\u00e4rung des Anbieters zustande. Diese kann ausdr\u00fccklich, zum Beispiel mit einer gesonderten E-Mail<br \/>\n(Auftrags- oder Versandbest\u00e4tigung) oder sp\u00e4testens durch die Lieferung der Bestellung an die vom Kunden bei<br \/>\ndem Bestellvorgang angegebene Lieferanschrift erfolgen.<br \/>\n4. Das Schriftformerfordernis ist gewahrt, wenn die Erkl\u00e4rung in einer den Erfordernissen des \u00a7 126 b BGB<br \/>\nentsprechenden Textform versandt wird (z. B. per Telefax oder per E-Mail).<br \/>\n5. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche<br \/>\nZusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Geheimhaltungsverpflichtung<\/strong><br \/>\n1. Anbieter und Kunde sind Inhaber vertraulicher Informationen (Abs. 2) auf ihrem jeweiligen T\u00e4tigkeitsgebiet.<br \/>\nAnbieter und Kunde wollen gemeinsam im Vorfeld beurteilen, ob und unter welchen Bedingungen eine<br \/>\nZusammenarbeit m\u00f6glich und sinnvoll ist; hierzu ist ein Austausch von vertraulichen Informationen beabsichtigt<br \/>\nund notwendig (nachfolgend \u201eGeheimhaltungszweck\u201c genannt).<br \/>\n2. Definitionen:<br \/>\na. \u201eInformationen\u201c sind die vom jeweiligen Informationsgeber dem jeweiligen Informationsempf\u00e4nger m\u00fcndlich,<br \/>\nschriftlich oder in sonstiger (z.B. elektronischer) Weise offenbarten Angebote und Produktinformationen, wie<br \/>\nz.B. Daten, Zeichnungen, Entw\u00fcrfe, Beschreibungen, Spezifikationen, Abbildungen, Berechnungen.<br \/>\nb. Informationsgeber ist die Partei, die der jeweils anderen Partei Informationen offenbart.<br \/>\nc. Informationsempf\u00e4nger ist die Partei, der von der jeweils anderen Partei Informationen offenbart werden.<br \/>\n3. Geheimhaltungs-, Nichtverwendungsverpflichtung:<br \/>\na. Der Informationsempf\u00e4nger verpflichtet sich, die vom Informationsgeber offenbarten Informationen geheim<br \/>\nzu halten und sie oder Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben, auch nicht unter einem entsprechenden<br \/>\nGeheimhaltungsvertrag.<br \/>\nb. Der Informationsempf\u00e4nger verpflichtet sich, die vom Informationsgeber offenbarten Informationen nur f\u00fcr<br \/>\nden Geheimhaltungszweck zu verwenden. Dem Informationsempf\u00e4nger ist es insbesondere untersagt,<br \/>\nSeite 2 von 5<br \/>\nInformationen oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Informations-gebers in<br \/>\nirgendeiner Form unmittelbar oder mittelbar gewerblich zu verwenden.<br \/>\nc. Dem Informationsempf\u00e4nger ist es ferner untersagt, f\u00fcr Informationen oder Teile davon, gewerbliche<br \/>\nSchutzrechte anzumelden. Der Informationsempf\u00e4nger ist daher nicht berechtigt, eine<br \/>\nSchutzrechtsanmeldung, deren Gegenstand vollst\u00e4ndig oder teilweise auf der Offenbarung von Informationen<br \/>\nberuht oder davon abgeleitet ist, zu t\u00e4tigen.<br \/>\nd. Der Informationsempf\u00e4nger verpflichtet sich weiterhin, Informationen nur solchen Arbeitnehmern,<br \/>\ndienstvertraglich Verpflichteten, freien Mitarbeitern und auf sonstige Weise f\u00fcr den Informations-empf\u00e4nger<br \/>\nt\u00e4tigen nat\u00fcrlichen Personen oder Unternehmen zug\u00e4nglich zu machen, die sie f\u00fcr den Zweck dieser<br \/>\nVereinbarung notwendigerweise ben\u00f6tigen. Diese Personen\/ Unternehmen werden vom<br \/>\nInformationsempf\u00e4nger in gleichem Umfang zur Geheimhaltung wie in dieser Vereinbarung verpflichtet.<br \/>\ne. Diese Vereinbarung verpflichtet die Parteien nicht, einen Kooperations- oder Lizenzvertrag zu schlie\u00dfen oder<br \/>\nin sonstiger Weise in eine gesch\u00e4ftliche Beziehung einzutreten oder sonstige Verein-barungen abzuschlie\u00dfen.<br \/>\n4. Ausnahmen:<br \/>\nDie Geheimhaltungs- und Nichtverwendungsverpflichtungen unter dieser Vereinbarung entfallen f\u00fcr solche<br \/>\nInformationen oder Teile davon,<br \/>\na. die dem Informationsempf\u00e4nger vor der Offenbarung durch den Informationsgeber bekannt oder allgemein<br \/>\nzug\u00e4nglich waren;<br \/>\nb. die der \u00d6ffentlichkeit vor der Offenbarung durch den Informationsgeber bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich<br \/>\nwaren;<br \/>\nc. die der \u00d6ffentlichkeit nach der Offenbarung durch den Informationsgeber ohne Mitwirken oder Verschulden<br \/>\ndes Informationsempf\u00e4nger zug\u00e4nglich werden;<br \/>\nd. die dem Informationsempf\u00e4nger zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem dazu berechtigten Dritten ohne<br \/>\nGeheimhaltungsverpflichtung zug\u00e4nglich gemacht worden sind; oder<br \/>\ne. die der Informationsempf\u00e4nger unabh\u00e4ngig von der Kenntnis der Informationen selbst\u00e4ndig entwickelt hat<br \/>\noder hat entwickeln lassen. Die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen der Voraussetzungen von Buchstabe a. bis e.<br \/>\ntr\u00e4gt der Informationsempf\u00e4nger.<br \/>\n5. Rechte an den Informationen, Erfindungen:<br \/>\na. S\u00e4mtliche Rechte an Informationen verbleiben in jedem Fall beim Informations-geber. Die \u00dcberlassung der<br \/>\nInformationen durch den Informationsgeber gilt nicht als Angebot oder Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an<br \/>\nden Informationsempf\u00e4nger. Der Informationsgeber beh\u00e4lt sich das Recht zur Einreichung von<br \/>\nSchutzrechtsanmeldungen auf seine Informationen vor.<br \/>\nb. Der Informationsempf\u00e4nger wird aufgrund der unter dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen weder<br \/>\nRechte auf Vorbenutzung bzgl. des Inhalts derartiger Schutzrechtsanmeldungen herleiten, noch dagegen den<br \/>\nEinwand offenkundiger Vorbenutzung geltend machen.<br \/>\nc. Sollten nach Offenbarung von Informationen bei dem Informationsempf\u00e4nger aufgrund eigener<br \/>\nEntwicklungst\u00e4tigkeiten Erfindungen entstehen, wird der Informationsempf\u00e4nger dies dem Informationsgeber<br \/>\njeweils unverz\u00fcglich schriftlich mitteilen. Liegt nach Einsch\u00e4tzung beider Parteien eine<br \/>\nGemeinschaftserfindung vor oder beruht die Erfindung ma\u00dfgeblich auf den vom Informations-geber<br \/>\n\u00fcbermittelten Informationen, so werden die Parteien eine angemessene Behandlung und Verwertung einer<br \/>\nsolchen Erfindung vereinbaren.<br \/>\n6. Kopien, R\u00fcckgabe und Vernichtung von Informationen:<br \/>\na. Alle Informationen betreffenden Schriftst\u00fccke, Zeichnungen, sonstige Unterlagen, Datentr\u00e4ger o. \u00e4., die dem<br \/>\nInformationsempf\u00e4nger von dem Informationsgeber anvertraut werden, bleiben Eigentum des<br \/>\nInformationsgebers.<br \/>\nb. Der Informationsempf\u00e4nger wird hiervon nur Kopien, Abschriften, gleich ob in papierner, elektronischer oder<br \/>\nsonstiger Form, o. \u00e4. anfertigen, soweit es zum Zwecke dieser Vereinbarung notwendig ist.<br \/>\nc. Der Informationsempf\u00e4nger ist auf schriftliche Anforderung durch den Informationsgeber verpflichtet, die o.<br \/>\ng. Gegenst\u00e4nde (einschl. angefertigter Kopien, Abschrift o. \u00e4.) innerhalb einer vom Informations-geber<br \/>\nvorgegebenen Frist, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anforderung, vollst\u00e4ndig<br \/>\nan den Informationsgeber zur\u00fcckzusenden oder zu vernichten.<br \/>\nd. Sofern es der Informationsempf\u00e4nger ausdr\u00fccklich unter Angabe sachlicher Gr\u00fcnde (z. B. zum Nachweis<br \/>\neines ansonsten drohenden Schadens) w\u00fcnscht, kann nach freiem Ermessen des Informationsgebers eine<br \/>\nKopie von Informationen zu Beweiszwecken behalten werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Katalogangaben<\/strong><br \/>\n1. Die in Produktkatalogen und -brosch\u00fcren enthaltenen produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stellen<br \/>\nkeine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar, es sei denn, sie werden ausdr\u00fccklich als verbindlich<br \/>\nbezeichnet.<br \/>\nSeite 3 von 5<br \/>\n2. Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Katalog angebotenen Ware zeigen, ist der Anbieter<br \/>\nungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag<br \/>\nzur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Verf\u00fcgbarkeit, Liefertermine<\/strong><br \/>\n1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgew\u00e4hlten Produkts verf\u00fcgbar,<br \/>\nso teilt der Anbieter dem Kunden dies unverz\u00fcglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar wird dies dem<br \/>\nKunden mitgeteilt. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.<br \/>\n2. Ist nach Abschluss des Kaufvertrags das von dem Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt dauerhaft nicht<br \/>\nverf\u00fcgbar, nur vor\u00fcbergehend nicht verf\u00fcgbar bzw. nicht zu den vom Anbieter angegebenen Lieferterminen<br \/>\nverf\u00fcgbar (abweichende Verf\u00fcgbarkeit), setzt der Anbieter den Kunden davon ebenfalls unverz\u00fcglich in Kenntnis.<br \/>\nBei einer Lieferungsverz\u00f6gerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag<br \/>\nzur\u00fcckzutreten. Im \u00dcbrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu l\u00f6sen. Hierbei<br \/>\nwird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverz\u00fcglich erstatten.<br \/>\n3. Dar\u00fcber hinaus hat der Anbieter in F\u00e4llen der Nichtverf\u00fcgbarkeit oder der abweichenden Verf\u00fcgbarkeit des<br \/>\nbestellten Produkts das Recht zur Lieferung eines nach Art, G\u00fcte und Preis vergleichbaren Produkts<br \/>\n(Ersatzlieferung), sofern dies unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Anbieters f\u00fcr den Kunden zumutbar ist.<br \/>\nInsofern wird neben der Lebensdauer, Zuverl\u00e4ssigkeit oder St\u00f6rungsanf\u00e4lligkeit das Interesse des Kunden<br \/>\nber\u00fccksichtigt, eine mit den Funktions-, Nutzungs-, Kompatibilit\u00e4ts- oder Designmerkmalen des bestellten<br \/>\nProdukts vergleichbare Ersatzlieferung zu erhalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 (Teil-)Lieferung, Versand, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferung des bestellten Produkts erfolgt regelm\u00e4\u00dfig auf dem Versandweg und an die vom Kunden im<br \/>\nRahmen des Bestellvorgangs angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die im Rahmen<br \/>\ndes Bestellvorgangs angegebene Liefer-anschrift ma\u00dfgeblich.<br \/>\n2. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zul\u00e4ssigen<br \/>\nTeillieferungen ist der Anbieter auch berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.<br \/>\n3. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des gekauften Produkts geht, wenn es<br \/>\nsich bei dem Kunden um einen Verbraucher (\u00a7 1 Abs. 2 S. 2) handelt, mit der \u00dcbergabe des gekauften Produkts<br \/>\nauf den Kunden \u00fcber. Der \u00dcbergabe steht der Annahmeverzug des Kunden gleich.<br \/>\n4. Handelt es sich bei dem Kunden dagegen um einen Unternehmer (\u00a7 1 Abs. 2 S. 3), geht die Gefahr des<br \/>\nzuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung in F\u00e4llen des Versendungskaufs bereits mit der<br \/>\n\u00dcbergabe des bestellten Produkts an eine geeignete Transportperson auf den Kunden \u00fcber. Der Leistungsort ist<br \/>\nder Ort des Versandlagers des entsprechenden Produkts.<br \/>\n5. Die Gefahr geht nach Abs. (4) auch dann \u00fcber, wenn der Anbieter die Kosten des Transportes tr\u00e4gt. Eine<br \/>\nTransportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Anbieter<br \/>\ndie Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und<br \/>\nder \u00dcbergabe an den Kunden \u00fcber.<br \/>\n6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere<br \/>\nLieferung aus anderen, von dem Kunden zu vertretenden Umst\u00e4nden, kann der Anbieter \u2013 neben<br \/>\nweitergehenden gesetzlichen Anspr\u00fcchen \u2013 pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Dieser<br \/>\nbetr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 1 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Bruttowert der<br \/>\nGesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Vertragspartnern<br \/>\nunbenommen, einen h\u00f6heren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen. F\u00fcr den Fall, dass sich der Versand der<br \/>\nWare an den Kunden aus Gr\u00fcnden, die dieser zu vertreten hat, verz\u00f6gert, erfolgt der Gefahr\u00fcbergang bereits mit<br \/>\nAnzeige der Versandbereitschaft an den Kunden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\n1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen<br \/>\nMehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere<br \/>\nTransportversicherung), Z\u00f6lle und Abgaben werden gesondert berechnet. Ist der Kunde Verbraucher hat er die<br \/>\nentsprechenden Versandkosten nur zu tragen, sofern er nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und<br \/>\nsich aus \u00a7 5 nichts anderes ergibt.<br \/>\n2. Die Zahlung des Kaufpreises ist 10 Tage nach Rechnungslegung f\u00e4llig. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald<br \/>\nder Gegenwert einem der Konten des Anbieters gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der<br \/>\nAnbieter Anspruch auf Verzugszinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern es<br \/>\nsich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt und in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen<br \/>\nBasiszinssatz, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Die \u00fcbrigen gesetzlichen Rechte<br \/>\ndes Anbieters im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unber\u00fchrt. Sofern Forderungen<br \/>\n\u00fcberf\u00e4llig sind, werden eingehende Zahlungen zun\u00e4chst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die \u00e4lteste<br \/>\nForderung angerechnet.<br \/>\nSeite 4 von 5<br \/>\n3. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerh\u00f6hungen eintreten (z.B. W\u00e4hrungsschwankungen, unerwartete<br \/>\nPreiserh\u00f6hungen der Lieferanten etc.) ist der Anbieter berechtigt, die Preiserh\u00f6hung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgem\u00e4\u00df sp\u00e4ter als vier Monate nach dem<br \/>\nVertragsschluss erfolgen soll.<br \/>\n4. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor gem\u00e4\u00df \u00a7 14 UStG, die Lieferungen und Leistungen in Form einer<br \/>\nelektronischen Rechnung und dem Versand per E-Mail abzurechnen. Der Auftragnehmer verwendet dazu die ihm<br \/>\nvom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail Adresse. Der Auftraggeber stimmt dem Versand der Rechnung per E-Mail<br \/>\nhiermit zu.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag verbleiben die an einen Verbraucher (\u00a7 1<br \/>\nAbs. 2 S. 2) gelieferten Waren (Vorbehaltsware) im Eigentum des Anbieters.<br \/>\n2. Handelt es sich bei dem Kunden dagegen um einen Unternehmer (\u00a7 1Abs. 2 S. 3), gilt Folgendes:<br \/>\na. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Anbieters aus dem<br \/>\nKaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) beh\u00e4lt sich der Anbieter das<br \/>\nEigentum an der gelieferten Ware vor.<br \/>\nb. Die Vorbehaltsware darf vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpf\u00e4ndet<br \/>\noder zur Sicherheit \u00fcbereignet werden noch d\u00fcrfen Dritten hieran andere Sicherungsrechte einger\u00e4umt<br \/>\nwerden. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Vorbehaltsware, so tritt der Kunde schon jetzt seine<br \/>\ns\u00e4mtlichen hierdurch entstehenden Rechte an der Vorbehaltsware an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt<br \/>\ndiese Abtretung an. Der Kunde hat den Anbieter unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit<br \/>\nZugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen. Sofern der Dritte die dem Anbieter in diesem<br \/>\nZusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet<br \/>\nhierf\u00fcr der Kunde.<br \/>\nc. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer wird immer f\u00fcr den Anbieter<br \/>\nvorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die dem Anbieter nicht<br \/>\ngeh\u00f6ren, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der<br \/>\nVorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im<br \/>\nZeitpunkt der Verarbeitung. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche<br \/>\nwie f\u00fcr die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Anbieter nicht geh\u00f6renden Sachen<br \/>\nuntrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im<br \/>\nVerh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen<br \/>\nverbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die<br \/>\nVorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache<br \/>\nanzusehen ist, sind der Kunde und der Anbieter sich bereits jetzt einig, dass der Kunde dem Anbieter<br \/>\nanteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum an dieser Sache \u00fcbertr\u00e4gt. Der Anbieter nimmt diese \u00dcbertragung an. Das so<br \/>\nentstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde f\u00fcr den Anbieter verwahren.<br \/>\nd. Wenn der Kunde dies verlangt, ist der Anbieter verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit<br \/>\nfreizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert seiner offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als<br \/>\n10% \u00fcbersteigt. Der Anbieter darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten ausw\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><br \/>\nDer Kunde kann nur mit solchen Anspr\u00fcchen aufrechnen, die rechtskr\u00e4ftig festgestellt, durch den Anbieter<br \/>\nschriftlich anerkannt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung ist der Kunde auch berechtigt, wenn er<br \/>\nM\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis geltend macht. Zur\u00fcckbehaltungsrechte<br \/>\ndes Kunden bestehen nur, soweit diese Anspr\u00fcche sich aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis ergeben, aus dem die<br \/>\nder zur\u00fcckbehaltenen Verpflichtung entsprechende Gegenleistung resultiert.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung, Garantie<\/strong><br \/>\n1. Der Anbieter haftet f\u00fcr Sachm\u00e4ngel nach den hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den<br \/>\n\u00a7\u00a7 434 ff. BGB: Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde vom Anbieter zun\u00e4chst<br \/>\ndie Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, kann<br \/>\nder Anbieter zwischen der M\u00e4ngelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache w\u00e4hlen. Die Wahl kann<br \/>\nnur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegen\u00fcber dem Kunden innerhalb von drei<br \/>\nArbeitstagen nach Benachrichtigung \u00fcber den Mangel erfolgen. Der Anbieter kann die vom Kunden gew\u00e4hlte Art<br \/>\nder Nacherf\u00fcllung verweigern, wenn diese nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist.<br \/>\n2. Falls die Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df Absatz 1 fehlschl\u00e4gt oder dem Kunden unzumutbar ist oder der Anbieter die<br \/>\nNacherf\u00fcllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Ma\u00dfgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom<br \/>\nKaufvertrag zur\u00fcckzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen<br \/>\nAufwendungen zu verlangen. F\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz gelten au\u00dferdem die besonderen<br \/>\nBestimmungen in \u00a7 12.<br \/>\nSeite 5 von 5<br \/>\n3. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zw\u00f6lf<br \/>\nMonate ab Lieferung.<br \/>\n4. Eine zus\u00e4tzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdr\u00fccklich in der<br \/>\nAuftragsbest\u00e4tigung gem\u00e4\u00df \u00a7 6 zu dem jeweiligen Produkt abgegeben wurde.<br \/>\n5. Nur gegen\u00fcber Unternehmern gilt folgendes: F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die<br \/>\ngesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB): Der Kunde hat die Ware unverz\u00fcglich nach \u00dcbersendung sorgf\u00e4ltig<br \/>\nzu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel dem Anbieter nicht (a) im<br \/>\nFalle von offensichtlichen M\u00e4ngeln innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Lieferung oder sonst (b) innerhalb von<br \/>\nf\u00fcnf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Haftung<\/strong><br \/>\n1. Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind<br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder aus der<br \/>\nVerletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf<br \/>\nVorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<br \/>\nWesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des<br \/>\nVertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<br \/>\n2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen,<br \/>\nvorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um<br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>\n3. Die Einschr\u00e4nkungen der Abs\u00e4tze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und<br \/>\nErf\u00fcllungsgehilfen des Anbieters, wenn Anspr\u00fcche direkt gegen diese geltend gemacht werden.<br \/>\n4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unber\u00fchrt. Der Anbieter haftet ferner f\u00fcr Sch\u00e4den bei<br \/>\nNichteinhaltung einer von ihm gegebenen Garantie und bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln.<br \/>\n5. Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, es sei denn, Ereignisse<br \/>\nh\u00f6herer Gewalt waren dem Anbieter bereits bei Vertragsschluss bekannt oder schuldhaft unbekannt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Hinweise zur Datenverarbeitung<\/strong><br \/>\n1. Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Vertr\u00e4gen Daten des Kunden. Er beachtet dabei<br \/>\ninsbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des<br \/>\nKunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen,<br \/>\nsoweit dies f\u00fcr die Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses und f\u00fcr die Inanspruchnahme und Abrechnung von<br \/>\nTelemedien erforderlich ist.<br \/>\n2. Soweit der Kunde der Nutzung seiner Daten durch Annahme dieser AGB zum Zweck der internen<br \/>\nMarktforschung, der Produkt- und Leistungsverbesserung oder eigener Marketingzwecke des Anbieters<br \/>\nzugestimmt hat, ist der Kunde berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann per EMail an leipzig@e-dox.ag oder in sonstiger Weise erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n1. Auf Vertr\u00e4ge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter<br \/>\nAusschluss des UN-Kaufrechts Anwendung(CISG).<br \/>\n2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder um ein<br \/>\n\u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen handelt, ist der Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus<br \/>\nVertragsverh\u00e4ltnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.<br \/>\n3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der<br \/>\nVertrag im \u00dcbrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die<br \/>\ngesetzlichen Vorschriften. Soweit dies f\u00fcr eine Vertragspartei eine unzumutbare H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde, wird der<br \/>\nVertrag jedoch im Ganzen unwirksam.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen treten mit dem 01.10.2013 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der e-dox AG, Maximilianallee 2, 04129 Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 19294) vom 01.03.2013 \u00a7 1 Geltungsbereich, \u00c4nderungen 1. 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